Das dahinsterbende Selbstverständnis eines zur Berufsrealität in den kapitalistisch betriebenen Planungsbüros in Widerspruch geratenden Architektenbildes äußert sich in vielen Formen. Verunsicherung, hilfloses Reagieren auf die veränderte Situation, der Versuch etwa, den Anspruch des Künstlerarchitekten als Anwalt des Bauherrn in die Gestalt des Sozialplaners als Anwalt der Bevölkerung unreflektiert zu prolongieren, kennzeichnen die vorwiegend an den Hochschulen geführte Berufsbilddiskussion. Um die grundlegenden Veränderungstendenzen von Form und Inhalt der Architektentätigkeit einzuschätzen und daraus Konsequenzen zu ziehen, ist es notwendig, zunächst die politisch-ökonomischen Ursachen dieser Veränderungen aufzuspüren und nicht bei der Registratur von Oberflächenphänomenen stehenzubleiben. Erst auf der Grundlage einer Analyse der nationalen und internationalen gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen im allgemeinen und der Bauproduktion im besonderen kann man zu einer Bestimmung derjenigen Prozesse gelangen, die über die Differenzierung und Verselbständigung von Architektentätigkeiten letztendlich zur Auflösung dieses Berufs in seiner bisherigen Form führen. ...