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Was sind Architekturen? Die Antwort auf diese Frage lässt sich an einem scheinbar abseitigen Beispiel ablesen – ablesen weniger an der Regel der Architektur als an den Regeln ihrer Ausnahmen: an jenen Architekturen des Ausnahmefalls, wie sie nicht erst seit dem temporären Flüchtlingscamp in Calais wieder breiter diskutiert wurden. Aber auch davor schon wurden Architekturen der Ausnahme von Autoren wie Georges Bataille, Michel Foucault oder Giorgio Agamben verhandelt und mit Konzeptionen bedacht wie Heterotopien (Foucault), Nicht-Orte (Marc Augé) oder dem Begriff des Dispositivs (Agamben).

Bleiben wir zunächst bei den Architekturen der Ausnahme, was hier weniger außergewöhnliche Architekturen bezeichnen soll als vielmehr Architekturen, in denen sich Ausnahmefälle ereignen – Räume, in denen per Gesetzgebung ein permanenter juridischer Ausnahmezustand herrscht oder hergestellt werden kann; Räume, in denen die einzige Regel die permanent mögliche Ausnahme ist; Räume, in denen der Ausnahmezustand verräumlicht ist oder werden kann. Weswegen man versuchen sollte, diese verräumlichte Ausnahme nicht aus der Perspektive der Regel, sondern die Regel aus der Perspektive der Ausnahme zu betrachten. Sobald man versteht, dass in den Architekturen der Ausnahme der Ausnahmezustand nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, stellt die Verwendung gewisser Zonen oder Architekturen beispielsweise als Lager keine Zweckentfremdung dieser Architektur dar – sie offenbart ihr Wesen.

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