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Jobs

Stellenausschreibung: Gastprofessur an der akbild Wien

Am Institut für Kunst und Architektur der Akademie der bildenden Künste Wien wird ab 15.02.14 für 1 Jahr eine Universitätsprofessur für Architekturentwurf im vollen Beschäftigungsausmaß ausgeschrieben. Bewerbungsschluss: 15.11.2013 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Architekturausbildung am Institut für Kunst und Architektur (IKA) beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe, Geschichte Theorie Kritik, Geographie Landschaften Städte.

Gewünschte Qualifikationen:
Die Bewerber_innen sollen Expertise im Bereich Architekturentwurf und einen fachlichen Schwerpunkt in mindestens einer der Plattformen ADP / CMT nachweisen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss;
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis;
- Nachweis wissenschaftlicher Leistungen und universitärer Lehrerfahrung im Bereich der oben genannten Wissensbereiche;
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse.

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche. Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.601,20.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 15.11.2013 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

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