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Tibes Stipendium 2015

Mit der Preissumme wird die Realisierung von Studienvorhaben im Bereich von Architektur und Bauen, einschließlich der Vermittlung, Theorie und Geschichte der Architektur unterstützt. Gefördert werden Forschungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel:
• Auslandsaufenthalte zur Recherche eines Themenschwerpunktes,
• Die Vervollständigung und der Abschluss einer Prüfungsarbeit durch Veröffentlichung, Ausstellung, Postproduktion und vergleichbare Aktivitäten,
• Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur, für die am Markt keine Vergütung erzielt werden kann.

Gefördert werden Forschungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel
• Auslandsaufenthalte zur Recherche eines Themenschwerpunktes,
• Die Vervollständigung und der Abschluss einer Prüfungsarbeit durch Veröffentlichung, Ausstellung, Postproduktion und vergleichbare Aktivitäten,
• Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur, für die am Markt keine Vergütung erzielt werden kann.

Unterstützt wird die Erarbeitung von spezifischen Entwürfen, empirischen und theoretischen Untersuchungen, Doktorarbeiten und sonstigen architektonischen, architekturtheoretischen oder bauproduktionsbezogenen Arbeiten. Das Stipendium kann von den StipendiatInnen nach eigenem Ermessen für Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Arbeit verwendet werden. Die Arbeiten sollen innovative Themen zum Gegenstand haben, die von besonderem Interesse für die Berufsausübung der Architekten sind.

Die Arbeit, für die das Stipendium beantragt wird, muss bis zum Sommer 2016 fertig gestellt sein. Das Ergebnis wird im Herbst 2016 voraussichtlich zusammen mit der Preisverleihung der Nachwuchsförderpreise des BDA Berlin (Hans-Schaefers-Preis, Daniel-Gössler-Belobigung) öffentlich präsentiert und je nach Form der Arbeit in den Räumen des Landesverbandes Berlin ausgestellt.

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind
• Master-StudentInnen und DiplomandInnen der Berliner Hochschulen,
• Master-/Diplom-AbsolventInnen der Berliner Hochschulen (Abschluss nach dem 1. Dezember 2013),
• DoktorandInnen an den Berliner Hochschulen.

BewerberInnen müssen ihre Konzeptidee und die Verwendung der Gelder in einer selbst gewählten Ausarbeitungsform schriftlich sowie als Datensatz (pdf) einreichen. Es darf je Bewerbung nur ein Projektantrag eingereicht werden.

Vergabe
Ein Auswahlgremium, bestehend aus Bernd Tibes sowie dem Vorsitzenden des BDA Berlin und einem durch den Beirat des Studienpreises bestimmten unabhängigen Dritten entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen sowie in der engeren Wahl nach persönlicher Vorstellung der Konzeptidee über die Vergabe des Stipendiums.

Dem Auswahlgremium steht frei, ein weiteres Mitglied zu benennen. Das Stipendium wird zu einem jeweils hälftigen Betrag unmittelbar nach der Auswahl und nach der Fertigstellung der Arbeit ausgezahlt.

Einzureichende Unterlagen
Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Namen der Verfasserin/ des Verfassers zu versehen.

Einzureichen sind:
• Bewerbungsbogen, ausgefüllt und unterschrieben,
• Studienbescheinigung/ Promotionsnachweis/ Diplom-/ Masterabschlusszeugnis oder vergleichbarer Nachweis
• Darstellung Konzeptidee/ Verwendung der Gelder (schriftlich sowie als Datensatz/pdf).

DOWNLOAD

Auslobung und Bewerbungsbogen als PDF-Download