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Offener Brief zum Wettbewerbswesen in Berlin

Im vergangenen Herbst hat der Offene Brief einer Gruppe Berliner Büros, die sich gegen die Vereinnahmung durch Hans Stimmanns Buch "Stadthäuser" zur Wehr gesetzt hatten, für ziemlichen Wirbel gesorgt. Seitdem hat sich das lose Netzwerk als "Team 11" formiert, um gemeinsam architektur- und stadtpolitische Akzente zu setzen. Beflügelt von der erstaunlichen Resonanz dieser Aktion, erfreut sich die Form des Offenen Briefes als Mittel der öffentlichen Auseinandersetzung im Architektur- und Stadtdiskurs inzwischen großer Beliebtheit (siehe Offener Brief der Akademie c/o an die Berliner Spitzenkandidaten zur Vergabepolitik des Liegenschaftsfonds und Offener Brief Haben und Brauchen in Reaktion auf die geplante "Leistungsschau junger Kunst aus Berlin").

Nun hat sich die sogenannte "Wettbewerbsinitiative Berlin" zu Wort gemeldet. Die Unterzeichner beklagen die weitgehende Verdrängung offener Wettbewerbe zu Gunsten intransparenter Verfahren und fordern eine stärkere Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern an den Vergabeverfahren der Öffentlichen Hand. ARCH+ unterstützt das Anliegen mit Nachdruck und veröffentlicht im Folgenden den Offenen Brief.

An das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
die Bundesarchitektenkammer,
und die Architektenkammer Berlin

Berlin, den 24. Juni 2011

Betreff: Wettbewerbswesen Berlin - Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern an den Vergabeverfahren der Öffentlichen Hand


Sehr geehrte Damen und Herren,

als freischaffende Berliner Architekten und Landschaftsarchitekten verfolgen wir die Entwicklung des Berliner Wettbewerbswesens mit großer Sorge und zunehmendem Unverständnis.

Bereits seit einigen Jahren ist festzustellen, dass die Zugangskriterien zu den Vergabeverfahren der Öffentlichen Hand in einer nicht nachvollziehbaren Art und Weise verschärft werden, so dass es vor allem jungen und kleineren Büroorganisationen mittlerweile nahezu unmöglich gemacht wird, an den Vergabeverfahren der eigenen Stadt teilzunehmen.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Ausschreibungen ist eine systematische Aufstellung von Zulassungsbeschränkungen zu beobachten, die den Teilnehmerkreis bereits im Vorfeld auf wenige und meist große Büros begrenzt.

So werden zur Bewerbung für die Teilnahme an öffentlichen Verfahren zunehmend quantitative Aspekte wie Bilanzen, Mitarbeiterzahlen, Erklärungen über Gesamtumsätze und Versicherungspolicen sowie Referenzlisten mit bereits abgeschlossenen vergleichbaren Dienstleistungen abgefragt, die dem Grunde nach keinerlei wertbare Aussage zur entwurflichen und baulichen Qualität des Büros geben, sondern lediglich immer wieder diejenigen Büros bevorzugen, die bereits zuvor zum Zuschlag gekommen sind.

Diese Vorgehensweise widerspricht offenkundig den Grundsätzen der Vergaberichtlinie nach § 2 VOF. Dort ist festgeschrieben, dass alle Bewerber gleich zu behandeln sind, unlautere und wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen unzulässig sind und ausdrücklich kleinere Büroorganisationen, aber auch Berufsanfänger, angemessen zu beteiligen sind.

Die Anwendung des § 2 Abs. 4 VOF findet bei den in Berlin durchgeführten Verfahren nahezu keine Anwendung. Das stellt eine offenkundige und nicht weiter tragbare Verletzung des gültigen Vergaberechts dar.

Da es sich bei den in Berlin ansässigen Architekturbüros überwiegend um kleinere Büroeinheiten handelt (ca. 85% aller Büros), betrifft diese Grundsatzfrage die überwiegende Mehrheit der Berliner Architektenschaft.

Andere Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie die meisten der europäischen Nachbarländer gehen derweil mit guten und gangbaren Vorbildern voran. Offene Verfahren, zweiphasige aber auch Bewerbungsverfahren mit einer zusätzlichen Kategorie „Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger“ sowie reine Losverfahren, ggf. mit Zuladung von 5-6 "Wunschbüros", sind allgemein rechtssicher möglich und stärken durch die eigentlichen Qualitäten des anonymen und leistungsbezogenen Konkurrenzverfahrens die Konzentration auf Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Aufgrund der unbefriedigenden Situation im Berliner Vergabewesen nehmen viele Berliner Architekten und Landschaftsarchitekten inzwischen gezwungenermaßen und nahezu ausschließlich an Wettbewerbsverfahren außerhalb Berlins teil, verlassen sogar die Stadt, um sich an anderer Stelle einem chancengleichen Wettbewerb stellen zu können.

Dieser Prozess steht offenkundig im Gegensatz zu sämtlichen Leitdirektiven der Stadt Berlin und muss im Interesse aller Beteiligten möglichst unmittelbar gestoppt werden.

Die Unterzeichner möchten in konstruktiver Absicht den dringenden Appell an die verantwortlichen Institutionen richten, möglichst schnell zu reagieren. Es sollte nicht im Interesse dieser Stadt stehen, die Mehrheit eines ganzen Berufsstandes wissentlich aus der eigenen Stadtgestaltung auszuschließen und auf Dauer ein enormes Potential für eine tatsächlich vielfältige und qualitätsvolle Stadtentwicklung zu verlieren.

Wir bitten Sie um eine zeitnahe Antwort, in welcher konkreten Art und Weise die Senatsverwaltung und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung diesem negativen Entwicklungsprozess in Zukunft entgegentreten wird, und fordern die Architektenkammer auf, diesen Prozess zielorientiert zu begleiten und die Interessen ihrer Mitglieder mit Nachdruck zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen,

die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

Mehr zur Initiative: www.wettbewerbsinitiative.de